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   OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 12 ME 147/16   

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OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 12 ME 147/16 (https://dejure.org/2016,25696)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.08.2016 - 12 ME 147/16 (https://dejure.org/2016,25696)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 (https://dejure.org/2016,25696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 BauGB; § 113 Abs 1 S 1 VwGO; § 123 VwGO; § 42 Abs 2 VwGO; § 47 Abs 1 Nr 1 VwGO
    Antragsbefugnis; Bekanntmachung; Flächennutzungsplan; Entwurf; Genehmigung; vorbeugender Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein vorbeugender Rechtsschutz gegen Flächennutzungsplanänderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 12 ME 147/16
    Den Darstellungen des Flächennutzungsplans im Anwendungsbereich des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat der Gesetzgeber nach materiell-rechtlichem Gehalt und Regelungsanspruch Rechtswirkungen beigelegt, die der Bindungskraft von Festsetzungen des Bebauungsplans gleichkommen (BVerwG, Urt. v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382, juris Rn. 11 ff., 19).

    Damit ist keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen verbunden (BVerwG, Urt. v. 26.4.2007- 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382, juris Rn. 15 m.w.N. u. v. 31.1.2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 12 ME 147/16
    In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 (- 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40, juris Rn. 10, 15) heißt es:.

    Damit ist keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen verbunden (BVerwG, Urt. v. 26.4.2007- 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382, juris Rn. 15 m.w.N. u. v. 31.1.2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 12 ME 147/16
    Zweifel an der Richtigkeit der Grundannahme des Verwaltungsgerichts, vorbeugender Rechtsschutz gegen den Erlass von Normen könne - ausgehend von Erwägungen des 7. Senats in seinem Beschluss vom 30. Juni 2015 (- 7 ME 29/15 -, NordÖR 2015, 456, juris) - nur gewährt werden, wenn es dem Betroffenen mit Rücksicht auf grundrechtlich geschützte Rechtspositionen schlechthin unzumutbar sei, das Inkrafttreten der Norm abzuwarten und nachträgliche Rechtsschutzmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, was bei sog. "self-executing-Normen" der Fall sei, legt der Antragsteller nicht hinreichend dar und sind für den Senat auch nicht sonst ersichtlich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.9.1972 - IV C 17.71 -, BVerwGE 40, 323, juris Rn. 29; Urt. v. 29.7.1977 - IV C 51.75 -, BVerwGE 54, 211, juris Ls. 1; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 42 Abs. 1 Rn. 169).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 12 ME 147/16
    Zweifel an der Richtigkeit der Grundannahme des Verwaltungsgerichts, vorbeugender Rechtsschutz gegen den Erlass von Normen könne - ausgehend von Erwägungen des 7. Senats in seinem Beschluss vom 30. Juni 2015 (- 7 ME 29/15 -, NordÖR 2015, 456, juris) - nur gewährt werden, wenn es dem Betroffenen mit Rücksicht auf grundrechtlich geschützte Rechtspositionen schlechthin unzumutbar sei, das Inkrafttreten der Norm abzuwarten und nachträgliche Rechtsschutzmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, was bei sog. "self-executing-Normen" der Fall sei, legt der Antragsteller nicht hinreichend dar und sind für den Senat auch nicht sonst ersichtlich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.9.1972 - IV C 17.71 -, BVerwGE 40, 323, juris Rn. 29; Urt. v. 29.7.1977 - IV C 51.75 -, BVerwGE 54, 211, juris Ls. 1; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 42 Abs. 1 Rn. 169).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 7 ME 29/15

    Gorleben; Gorleben-Veränderungssperre; Sperrverordnung; Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 12 ME 147/16
    Zweifel an der Richtigkeit der Grundannahme des Verwaltungsgerichts, vorbeugender Rechtsschutz gegen den Erlass von Normen könne - ausgehend von Erwägungen des 7. Senats in seinem Beschluss vom 30. Juni 2015 (- 7 ME 29/15 -, NordÖR 2015, 456, juris) - nur gewährt werden, wenn es dem Betroffenen mit Rücksicht auf grundrechtlich geschützte Rechtspositionen schlechthin unzumutbar sei, das Inkrafttreten der Norm abzuwarten und nachträgliche Rechtsschutzmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, was bei sog. "self-executing-Normen" der Fall sei, legt der Antragsteller nicht hinreichend dar und sind für den Senat auch nicht sonst ersichtlich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.9.1972 - IV C 17.71 -, BVerwGE 40, 323, juris Rn. 29; Urt. v. 29.7.1977 - IV C 51.75 -, BVerwGE 54, 211, juris Ls. 1; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 42 Abs. 1 Rn. 169).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.11.1970 - I A 97/69
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 12 ME 147/16
    Für ihn besteht nicht die Möglichkeit, die Genehmigung selbstständig mit Rechtsmitteln anzugreifen (OVG Lüneburg, Urt. v. 17.11.1970 - I A 97/69 -, DVBl. 1971, 322; zust. Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl., § 6 Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 2 D 22/15

    Normenkontrollantrag gegen einen im Bebauungsplan festgesetzten Windpark;

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 -, juris.

    Dass die Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im vorliegenden Fall zu der von der Antragstellerin beklagten Rechtsschutzlücke führt, ist schon im Hinblick auf die bestehenden Klagemöglichkeiten gegen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide nicht ersichtlich, vgl. in diesem Zusammenhang auch Nds. OVG, Beschluss vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 -, juris Rn. 12, zumal diese von der Antragstellerin im Hinblick auf die Genehmigungen vom 20. Juni/4. November 2014 bisher erfolgreich genutzt wurden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2016 - 10 B 1224/16

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - IV C 17.71 -, juris, Rn. 29; speziell zu einer dem vorliegenden Fall vergleichbaren Konstellation: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 -, juris, Rn. 6 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - 7 B 1273/16

    Normenkontrollklage gegen die Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.8.2016 - 12 ME 147/16 -, juris.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 12/20

    Entstehendes Recht als Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens

    Vor diesem Hintergrund begründet auch die von der Antragstellerin ins Feld geführte Rechtsprechung zu § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und dem Zusammenspiel von Flächennutzungsplänen mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2/04 -, Rn. 23, juris) kein ihr günstigeres Ergebnis.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 13/20

    Beabsichtigte Ausweisung von Flächen in einer Landschaftsschutzgebietsverordnung

    Vor diesem Hintergrund begründet auch die von dem Antragsteller ins Feld geführte Rechtsprechung zu § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und dem Zusammenspiel von Flächennutzungsplänen mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2/04 -, Rn. 23, juris) kein ihm günstigeres Ergebnis.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 2/20

    Klage gegen die Entwürfe von Landschaftsschutzgebietsverordnungen

    Vor diesem Hintergrund begründet auch die von dem Antragsteller ins Feld geführte Rechtsprechung zu § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und dem Zusammenspiel von Flächennutzungsplänen mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2/04 -, Rn. 23, juris) kein ihm günstigeres Ergebnis.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 3/20

    Klage gegen die Entwürfe von Landschaftsschutzgebietsverordnungen

    Vor diesem Hintergrund begründet auch die von dem Antragsteller ins Feld geführte Rechtsprechung zu § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und dem Zusammenspiel von Flächennutzungsplänen mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2/04 -, Rn. 23, juris) kein ihm günstigeres Ergebnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2016 - 10 B 1148/16

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Darstellung der

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 -.
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